
ZeitraumOffiziell ab 01.01.2026 bis Ende 2030 Finanzrahmen |
5 Mrd. Euro Gesamt
Schwerpunkte |
| Digitale Infrastruktur, Endgeräte, IT-Administration, Plattformen, Qualifizierung |
Hintergrund: Der erste DigitalPakt
Der ursprüngliche DigitalPakt Schule startete 2019 mit 6,5 Milliarden Euro Bundesmitteln. Zusammen mit Länderanteilen standen etwa 7,15 Milliarden Euro für den Ausbau digitaler Lernumgebungen bereit.
Geförderte Maßnahmen umfassten unter anderem Netzausbau, Endgeräte, Interaktive Tafeln sowie Lernplattformen und grundlegende digitale Infrastruktur.
Auswertungen zeigen trotz der Investitionen weiterhin erheblichen Nachholbedarf bei Wartung und Administration – insbesondere an Schulen mit herausfordernden Rahmenbedingungen.
Quelle: https://www.digitalpaktschule.de/de/was-ist-der-digitalpakt-schule-1701.html
Der DigitalPakt 2.0 – Eckpunkte und Förderschwerpunkte
Der DigitalPakt 2.0 ist als Folgeprogramm angelegt und zielt auf die Verstetigung digitaler Infrastruktur. Der Bund stellt hierfür 2,5 Milliarden Euro bereit; zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund 5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bund-und-laender-einigen-sich-auf-digitalpakt-2-0-278552
Finanzrahmen
- 2,25 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen
- 250 Millionen Euro für das Themenfeld „Digitales Lehren und Lernen“
- Kofinanzierung durch die Länder (50:50-Modell)
Schwerpunkte
- Ausbau und Modernisierung von Netz- und Serverinfrastruktur (WLAN, Sicherheit, Backup)
- Bereitstellung von Endgeräten, insbesondere für bedürftige Schülerinnen und Schüler
- Stärkung der IT-Administration und Support-Strukturen
- Weiterentwicklung von Lernplattformen und pädagogischen Konzepten
- Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte (ohne verpflichtende Teilnahme)
Zielsetzung und erwartete Wirkung
- Nachhaltige Digitalisierung: Regelmäßige Aktualisierung und verlässlicher Betrieb
- Chancengleichheit: Zugang zu modernen Lernmitteln unabhängig von Herkunft und Standort
- Entlastung der Schulen: Professionalisierung der IT-Administration
- Qualifizierung: Didaktisch sinnvolle Integration digitaler Medien in Unterricht und Schulentwicklung
Erfahrungen und Herausforderungen aus dem bisherigen Programm
Die gewonnen Erfahrungen aus der ersten Förderphase werden im DigitalPakt 2.0 genutzt, um Verfahren zu vereinfachen und die Umsetzung zu beschleunigen. Klare Rahmenbedingungen, gestärkte personelle Ressourcen sowie eine frühzeitige Berücksichtigung von Wartung, Betrieb und IT-Administration sollen sicherstellen, dass digitale Infrastruktur nicht nur beschafft, sondern dauerhaft verlässlich und nachhaltig genutzt werden kann.
Mögliche Förderbereiche (aktueller Planungsstand)
- Digitale Infrastruktur: Netzwerke, WLAN, Serverräume, Stromversorgung, Datensicherheit
- Endgeräte: Notebooks, Tablets, Dienstgeräte, digitale Tafeln
- Software und Lernplattformen: Lernmanagementsysteme, Kommunikation und Kollaboration
- IT-Administration: Supportstrukturen, Gerätemanagement (MDM), Wartungskonzepte
- Didaktische Konzepte: Integration digitaler Medien in Unterricht und Schulentwicklung
Ausblick: Zeitplan und Umsetzung
Nach aktuellem Stand ist der Start des DigitalPakts 2.0 ab 2026 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern.
Vor dem Programmstart werden unter anderem erwartet:
- Vereinbarung über Förderrichtlinien zwischen Bund und Ländern
- Anpassung der Verwaltungsvereinbarung und der Förderverfahren
- Festlegung von Kriterien für Mittelverteilung und Nachweisführung
- Veröffentlichung der Antragsverfahren in den Ländern
Fazit
Der DigitalPakt 2.0 soll Schulen und Schulträgern ermöglichen, digitale Infrastruktur langfristig zu sichern und strategisch weiterzuentwickeln. Während der erste DigitalPakt vor allem den Einstieg in die technische Ausstattung befördert hat, legt die neue Förderphase stärkeren Fokus auf Betrieb, Administration und pädagogische Integration.
Unsere Informationen zum DigitalPakt basieren auf sorgfältiger Recherche und aktuellen Erkenntnissen. Da sich Förderbedingungen und Vorgaben kurzfristig ändern können, erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.
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